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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
SO.NET AG
Seewenstrasse 11
CH-6440 Brunnen
(Stand Maerz 2011)

Diese AGB sind unmittelbarer Bestandteil jeglicher Vertragsverhältnisse zwischen der SO.NET AG (nachfolgend "SOS-Cardservice" genannt) und den jeweiligen Kunden für das Produkt "Cardservice". Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine AGB wird hiermit widersprochen.

Abweichungen - auch mündlich zugesagt - von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

I. Vertragsparteien, Dienstleister und Versicherer
Der Karten- und Dokumentenschutzvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und SOS-Cardservice zustande.

Das Unternehmen wird für bestimmte (Abwickungs)-Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses die Firma CPP Creating Profitable Partnerships GmbH, Grosse Elbstrasse 39, 22767 Hamburg beauftragen

Versicherer ist die Ace Insurance S.A.-N.V. Direktion für Deutschland: Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt II. Berechtigter zur Inanspruchnahme der Vertragsleistungen
Die in Ziffer V genannten vertraglichen Leistungen gelten für alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die mit der SOS-Cardservice einen verbindlichen Karten- und Dokumentenschutz-Vertrag geschlossen haben.
Ist der Kartenschutzvertrag aufgrund eines Partnerantrages des Kunden zustande gekommen, durch den der Kunde das Recht auf die Cardservice-Dienstleistungen auch für seinen im gleichen Haushalt lebenden Lebens- oder Ehepartner erwirbt, so ermächtigen sich der Kunde und sein Lebens-/ Ehepartner durch den Vertragsschluss gegenseitig, Leistungen von SOS-Cardservice in Anspruch zu nehmen.

III. Beginn und Ende des Vertrages
Der Vertrag zwischen der SOS-Cardservice und dem Kunden kommt mit Eingang des vom Kunden unterschriebenen Kartenschutzantrages bei SOS-Cardservice oder durch Bereitstellung der Leistungen durch SOS-Cardservice (Postkunde) Weiterhin kommt der Vertrag mit dem Kunden durch telefonische Beauftragung zustande, durch schriftliches Bestätigungsschreiben oder durch Bereitstellung der Leistungen durch SOS-Cardservice (Telefonkunde). Ebenfalls kommt ein Vertrag mit dem Kunden durch Ausfüllen der Registrierungsmaske auf der Internet Seite von SOS-Cardservice zustande (Internetkunde). Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch, je nach Vertragsart um jeweils ein weiteres Jahr oder 3 Jahre, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Wurde ein Partnervertrag abgeschlossen, so ist dieser nur vom Erstvertragsnehmer zu kündigen. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist deren Zugang bei SOS-Cardservice maßgeblich.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt hiervon für beide Vertragsparteien unberührt.

Im Falle der außerordentlichen, vorzeitigen Vertragsbeendigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter Entgelte, vorausgesetzt, der Kunde hat durch schuldhaftes Verhalten den Grund der Beendigung des Vertragsverhältnisses zu vertreten.

Ein Anspruch auf Rückzahlung eventuell verauslagter Vorschüsse und Bargeldhilfen bleibt für SOS-Cardservice auch im Falle einer Kündigung erhalten.

IV. Widerruf
SOS-Cardservice weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass dieser im Falle des Vertragsschlusses über Telefon, Post oder Internet berechtigt ist, seine Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Hierfür genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufsverlangens. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist der Vertrag bindend. Der schriftliche Widerruf ist zu richten an:
SO.NET AG 
Seewenstrasse 11
CH- 6440 Brunnen


V. Art und Umfang der SOS-Cardservice- Dienstleistungen

a) Kartenschutz
Anspruch auf Leistung besteht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bei finanziellen Verlusten durch unberechtigte Nutzung registrierter Kreditkarten und sonstiger registrierter Zahlungskarten, die von einem in Deutschland autorisierten Unternehmen ausgegeben werden und eine Zahlungsfunktion (wie z.B. Kreditkarten und ec/Maestro-Karten) besitzen (nachfolgend auch "Zahlkarten"), vorausgesetzt die finanziellen Verluste sind bis zu 24 Stunden vor Eingang der Verlustmeldung bei CPP eingetreten. Ein Anspruch auf Leistung für finanzielle Verluste nach Eingang der Verlustmeldung bei CPP besteht lediglich, wenn der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat. Nach Eingang der Verlustmeldung bei CPP und nach Nennung des Codewortes wird CPP die Sperrung der registrierten Karten bei den jeweiligen Kartenausstellern veranlassen und, sofern möglich, Ersatzkarten beantragen. Nach Eingang der Verlustmeldung bei CPP haftet der Versicherer für Verluste durch unberechtigte Nutzung von Zahlkarten, die bis 24 Stunden vor Zugang der Verlustmeldung bei CPP entstanden sind, mit bis zu EUR 1.000,--. Für finanzielle Verluste durch unberechtigte Nutzung von Zahlkarten, die nach Zugang der vollständigen Verlustmeldung bei CPP entstanden sind, haftet der Versicherer mit bis zu EUR 25.000,--. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Verlust oder den Missbrauch zu vertreten hat, insbesondere, wenn der Kunde gegen die Verpflichtung zur sorgfältigen Aufbewahrung der abhanden gekommenen Karte(n) sowie zur unverzüglichen Verlust- oder Missbrauchsmeldung und/oder zur unverzüglichen Anzeige bei der Polizei verstoßen hat. Im Falle sorgfaltswidrigen Verhaltens des Kunden haftet er uneingeschränkt gemäß den jeweiligen Bedingungen der betroffenen Kartenaussteller.

b) Bargeldschutz
Der Kunde erhält einen Ersatz bei Verlust oder Diebstahl von Bargeld, wenn der Verlust des Bargeldes zeitgleich mit dem Verlust der registrierten Zahlungskarten eintritt, der Verlust CPP unverzüglich angezeigt wird und sich der Kunde nicht an seinem Hauptwohnsitz, bei Inanspruchnahme von Hotelkosten- und Bargelderstattung zudem im Ausland, befindet. Im Fall eines ordnungsgemäß gemeldeten Kartenverlusts durch den Kunde zahlt der Versicherer, sofern der Kunde dies ausdrücklich wünscht und anfordert, nach Prüfung der Schadensmeldung weltweit durch einen vom Versicherer oder von CPP beauftragten Dritten eine Bargeldhilfe von bis zu maximal EUR 1.000,--. Der Betrag wird in maximalen Tagesraten von EUR 100,-- über einen maximalen Zeitraum von 10 Tagen ausbezahlt. Weiterhin übernimmt der Versicherer auf ausdrückliche Anforderung des Kunden und nach Prüfung der Schadensmeldung den Ausgleich der Hotelkosten für die Übernachtungen des Kunden und stellt bei Bedarf auch ein Ersatz-Rückflugticket zum Hauptwohnsitz des Kunden bzw. dem am nächsten gelegenen Flughafen bis zum Betrag von jeweils maximal EUR 1.000,-- zur Verfügung. Die Bezahlung der Hotelrechnung erfolgt direkt an das Hotel. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vorgenannten Leistungen (Bargeldhilfe, Hotelkostenerstattung und Stellung eines Ersatz-Rückflugtickets) ist jeweils die unverzügliche polizeiliche Meldung sowie die unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber CPP, dass dem Kunden das gesamte mitgeführte Bargeld sowie seine gesamten mitgeführten Zahlkarten und sein Rückflugticket abhanden gekommen sind (durch Verlust oder Diebstahl), es keine Möglichkeit für ihn gibt, sich in irgendeiner anderen Weise Bargeld zu verschaffen oder Kredit zu erhalten, und er sich außerhalb seines Hauptwohnsitzes und, im Falle der Hotelkostenerstattung, zudem im Ausland, befindet. Die vorgenannten Leistungen werden nur für den Fall und den Zeitraum gewährt, solange dem Kunden keine Ersatzkarte des Kreditkartenausstellers an den Aufenthaltsort gesendet werden bzw. die Hotelrechnung nach Rücksprache zwischen CPP und dem Hotel nicht direkt an den Kunden gestellt werden kann.
Im Fall eines ordnungsgemäß gemeldeten Bargeldverlusts (durch Verlust oder Diebstahl) des Kunden erstattet der Versicherer den verloren gemeldeten Betrag jedoch nicht mehr als max. EUR 100,-- im Vertragsjahr. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass der Verlust unverzüglich und gleichzeitig mit dem Verlust einer registrierten Karte gemeldet wird, die Kopie der polizeilichen Anzeige, sowie ein Nachweis über die Höhe des zum Zeitpunkt des Abhandenkommens vorhandenen Bargelds vorgelegt wird. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bargelderstattung ist ferner, dass sich der Kunde außerhalb seines Hauptwohnsitzes im Ausland befindet.

c) Dokumentenschutz
Im Verlustfall von registrierten Karten und amtlichen Dokumenten des Kunden oder seines im Partnervertrag genannten Partners, die im Auftrag des Kunden in der Datenbank von CPP gespeichert registriert sind, wird CPP auf Anforderung des Kunden oder seines Partners unter Nennung des Codeworts die hinterlegten Kopien der Dokumente des Kunden oder seines Partners schnellstens an die zuständige deutsche Auslandsvertretung und/oder an eine vom Kunden oder seinem Partner benannte Adresse übermitteln.

d) Schlüsselschutz
Kommen dem Kunden Schlüssel abhanden, die an dem SOS-Cardservice Schlüsselanhänger befestigt sind, und erlangt SOS-Cardservice auf Grund der Angaben auf dem SOS-Cardservice Schlüsselanhänger Kenntnis über den Verbleib oder den Besitzer dieser Schlüssel, veranlasst SOS-Cardservice bei unverzüglicher Meldung des Verlustes dass der Kunde über den Verbleib der Schlüssel informiert wird und sorgt dafür, dass die Schlüssel dem Kunden zurückgesandt werden, wenn und soweit sich die Schlüssel im Besitz von SOS-Cardservice befinden. Im Falle eines endgültigen Abhandenkommens der Schlüssel des Kunden erstattet der der Versicherer nach Prüfung der Schadenmeldung bis zu 100,00 EUR für die Neuanfertigung der Schlüssel. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung ist die unverzügliche Meldung des Verlustes bei SOS-Cardservice, sowie der Nachweis über die Kosten für die Neuanfertigung der Schlüssel.

e) Adressänderungsservice
Im Falle eines Umzugs des Kunden informiert CPP auf schriftliche Aufforderung des Kunden hin alle inländischen Aussteller von Zahlkarten des Kunden über die geänderte Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, CPP bereits im Voraus die vollständigen Angaben zu Adresse und Telefon- sowie Faxnummer sämtlicher Aussteller der Mitgliedskarten mitzuteilen. Andernfalls übernimmt CPP keine Gewähr der vollständigen Adressweiterleitung. Sollte die Adressänderung durch CPP von den Kartenausstellern abgelehnt werden, so wird CPP dies dem Versicherungsnehmer mitteilen.

VI. Kennwort
Der Kunde vereinbart mit SOS-Cardservice zum Zwecke seiner telefonischen Legitimation sowie ggfls. seines im Versicherungsvertrag benannten Partners gegenüber CPP ein Codewort, welches nur für die Kenntnis des Kunden und seines eventuellen Partners bestimmt ist. Die Legitimation mittels des Codewortes ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vertragsleistungen im Schadenfall.

VII. Registrierung und Verlustmeldung

1. Der Kunde kann seine Kreditkarten, Bankkarten, Kunden-, Mitglieds- und SIM Karten sowie Daten amtlicher Dokumente wie Pass, Personalausweis oder Führerschein von SOS-Cardservice registrieren lassen. Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung seiner Anschrift sowie jede Veränderung seiner registrierten Daten unverzüglich CPP mitzuteilen. Ist der Vertrag auf Grund eines Gemeinschaftsantrags des Kunden zustande gekommen, durch welchen der Kunde das Recht auf die Versicherungsleistungen auch für seinen im gleichen Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner erwirbt, so ermächtigen sich der Kunde und sein Partner wechselseitig, den Service der SOS-Cardservice auch für den jeweiligen Partner in Anspruch zu nehmen.

2. Der Kunde verpflichtet sich, CPP jedes Abhandenkommen einer registrierten Karte sowie ggfls. von Bargeld oder eines Schlüssels unverzüglich und innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis des Abhandenkommens unter Nennung des Codewortes telefonisch unter der 24 Stunden besetzten Notfallnummer 0180-5-350 300 (Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis 42 ct/min.) (oder aus dem Ausland unter der 0049-180-5-350 300) mitzuteilen und in Fällen des Abhandenkommens von Karten/Bargeld/Schlüsseln infolge einer widerrechtlichen Tat un-verzüglich Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten.

3. Der Kunde verpflichtet sich, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Daten vollständig und zu- treffend zu übermitteln und/oder zu bestätigen bzw. es nicht zu versäumen, dem Versicherer Änderungen der registrierten Daten unverzüglich mitzuteilen, damit die ordnungsgemäße Weiterleitung des Auftrages zur Kartensperrung an die Sperrzentren erfolgen kann.

VIII. Haftungsausschlüsse

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen unberechtigte Nutzungen von Zahlkarten des Kunden,

  • für die der Kartenaussteller haftbar ist;
  • die vor dem Zeitraum von 24 Stunden vor der Verlustmeldung an CPP erfolgt sind;
  • die durch den Kunden oder eines im gemeinsamen Haushalt des Versicherungsnehmers lebendes Familienmitglied erfolgt sind;
  • bei strafrechtlicher Beteiligung oder Täterschaft des Kunden;
  • durch jede Art von Transaktionen per PIN-Nummer (durch die Anwendung von Gewalt, sorgfaltswidrigem Verhalten oder auf sonstige Art und Weise);
  • die durch eine grob fahrlässige Verletzung der Verpflichtungen des Kunden, wie z.B. der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der Kredit- und sonstigen Zahlungskarten, der Geheimhaltung der Geheimzahl (PIN) oder der unverzüglichen Verlustmeldung zum Missbrauch beigetragen haben.



IX. Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen das ihm zugesandte Schadensformular inklusive aller angeforderten Unterlagen im Original unverzüglich und spätestens innerhalb von 28 Tagen nach der Verlustmeldung an CPP zurücksenden.

2. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter ohne dessen Genehmigung die registrierten Zahlkarten des Kunden nutzen kann.

3. Der Kunde ist verpflichtet, einen Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern und dabei die Weisungen der SOS- Cardservice zu befolgen.

4. Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung seiner Anschrift, seines Abbuchungskontos sowie jede Veränderung seiner bei CPP hinterlegten Daten unverzüglich CPP mitzuteilen.

5. Verletzt der Kunde eine der vorgenannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 6 und 62 VVG von der Entschädigungspflicht frei.

6. Hatte eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der Entschädigung Einfluss, so entfällt die Leistungsfreiheit gem. Abs. 5, wenn die Verletzung nicht geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu beeinträchtigen, und wenn außerdem den Versicherungsnehmer kein erhebliches Verschulden trifft.

X. Haftung von SOS-Cardservice
Eine Haftung von SOS-Cardservice für die Wirksamkeit erbrachter Serviceleistungen und den damit erstrebten Erfolg, insbesondere einer Kartensperre, ist im Falle unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden generell ausgeschlossen, unabhängig davon, ob der Kunde absichtlich oder versehentlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat; dies gilt selbst dann, wenn SOS-Cardservice die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der angegebenen Kundendaten hätte erkennen können oder müssen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde im Falle einer realen Veränderung seiner Kundendaten diese nicht bei SOS-Cardservice bzw. CPP aktualisiert hat.

Die Aktualisierung und Verwaltung seiner Kundendaten obliegt allein dem Kunden. Eine Überprüfung von angegebenen Kunden- und / oder Empfängerdaten erfolgt seitens SOS-Cardservice generell nicht.

SOS-Cardservice übernimmt keinerlei zivil- oder strafrechtliche Verantwortung für jede Art von Daten, die der Kunde in die Datenbank von CPP einbringt. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Hinterlegung der Daten und für Schäden aufgrund der Hinterlegung trägt allein der Kunde.

XI. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm an SOS-Cardservice übermittelten Angaben über seine Karten und Ausweispapiere zur Ausführung der von SOS-Cardservice angebotenen Dienstleistungen gespeichert und verarbeitet werden. Er erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass seine Daten nur zwecks Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen an CPP und den Versicherer gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen weitergeleitet werden.

SOS-Cardservice behandelt alle Angaben des Kunden unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften über den Datenschutz streng vertraulich.

Anderes gilt allerdings im Falle gesetzlicher Verpflichtung, richterlicher Anordnung oder zur Vermeidung und/ oder Abwehr von Schäden für den Kunden, SOS-Cardservice selbst oder für andere Kunden.

XII. Zahlungsbedingungen
Die jeweilige Jahresgebühr oder drei-Jahresgebühr, richtet sich nach dem Vertragstyp. Sie wird einmal jährlich oder für drei Jahre im voraus vom angegebenen Konto des Kunden oder von seiner Kreditkarte abgebucht und ist mit Vertragsbeginn fällig. Bei Abschluß eines Vertrages fällt eine einmalige Registrierungsgebühr von 5 EURO an, die gleichzeitig mit der ersten Vertragsgebühr abgebucht wird.

Der Kunde erteilt mit Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen SOS-Cardservice die Ermächtigung, die Jahresgebühr bargeldlos einzuziehen, es sei denn SOS-Cardservice hat dem Kunden die Möglichkeit der Zahlung per Rechnung eingeräumt. In diesem Fall ist er verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang den fälligen Jahresbeitrag auf das ihm auf der Rechnung genannte Konto zu überweisen. Sämtliche Kosten, die durch einen verspäteten Zahlungseingang oder Verzug entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von sechs Wochen nach Abbuchung Einwendungen gegen die Abbuchung und/ oder die Höhe des Jahresbetrags geltend zu machen, nach Ablauf dieser Frist gilt die Abbuchung als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Kosten, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift für SOS-Cardservice entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Für den Fall, dass der Kunde das angegebene Abbuchungskonto auflöst oder die Einzugsermächtigung widerruft, ist er verpflichtet SOS-Cardservice eine neue Bankverbindung zu nennen oder Einzugsermächtigung zu erteilen, andernfalls ist SOS-Cardservice zur Einstellung sämtlicher Leistungen und zur sofortigen Vertragskündigung ohne Einhaltung einer Frist berechtigt. Im Falle der Angabe einer weiteren Bankverbindung ist SOS-Cardservice ermächtigt, den fälligen Jahresbeitrag ersatzweise auch von dieser Bankverbindung einzuziehen.

XIII. Verzug des Kunden
SOS-Cardservice ist zur Einstellung sämtlicher Leistungen und zur sofortigen Vertragskündigung ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, falls der Kunde sich mit der Bezahlung der Jahresgebühr über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen im Verzug befindet.

Kommt der Kunde mit der Bezahlung seiner Jahresgebühr oder der Rückzahlung eventuell erhaltener Vorschüsse in Verzug, ist SOS-Cardservice unter Wahrung weiterer Ansprüche berechtigt, ab Zeitpunkt des Verzugseintritts einen Verzugszins in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu erheben.

XIV. Kundenservice
Der Kundenservice der SOS-Cardservice können Sie von Mo-Fr. von 9:00-19:00 Uhr aus Deutschland telefonisch unter der Tel. 0180-5-428 758 (Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis 42 ct/min.) erreichen.

XV. Firmenanschrift
SO.NET AG, Abt. SOS-Cardservice
Seewenstrasse 11, 6440 Brunnen, Schweiz

Mehrwertsteuernummer: 709 034 (CH)
USt-Nr: 09429 / 29779 (D)

XVI. Kostenpflichtige Zusatzleistungen mit vertraglichem Rücktrittsrecht Darüber hinaus kann SOS-CardService optional kostenpflichtige Zusatzleistungen zum Erstvertrag anbieten. Diese kostenpflichtigen Zusatzleistungen werden dem SOS-CardService-Kunden für eine bestimmte Dauer (mindestens vier Wochen) kostenlos zum Testen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird auf das Widerrufsrecht und die Bedeutung seines Schweigens und der Duldung der ersten Abbuchung hingewiesen. Falls der Kunde die angebotenen Zusatzleistungen NICHT wünscht, kann er per vorfrankierter Postkarte, eMail, Telefax oder unter 08 00 - 30 30 809 (kostenfrei aus dem deutschem Festnetz) reagieren. Tut er dies nicht und zahlt der Kunde nach Ablauf der Probezeit durch den ersten Bankeinzug die Gebühr für die Zusatzleistung, so gilt das Angebot bzw. die Zusatzleistung als angenommen und die Zusatzleistung wird damit ein eigenständiges Vertragsverhältnis bzw. Zweitvertrag. Die Nutzungsbedingungen für das eigenständige Vertragsverhältnis erhält der SOS- CardService-Kunde mit separater Post. Der Kunde ist bezüglich des neuen Vertragsverhältnisses berechtigt, ohne Angabe von Gründen, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten ohne dass dadurch der SOS-CardService-Vertrag (Erstvertrag) berührt wird. Kündigt der SOS-CardService-Kunde den Erstvertrag, bleibt der Zweitvertrag davon unberührt. Jeder SOS-CardService-Kunde, der generell kein Interesse an kostenpflichtigen Zusatzleistungen hat, kann sich für diese Form der Werbung sperren lassen.

XVII. Salvatorische Klausel
Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und SOS-Cardservice unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts (IPR) und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Schwyz.

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen ein. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.